Ab dem 01.01.2026 gelten schweizweit neue ambulante Tarife (TARDOC und ambulante Pauschalen). Für Ihre Einsendungen an die Pathologie ergeben sich nur wenige, aber wichtige Änderungen, die wir hier für Sie übersichtlich zusammenfassen.
- Pathologieleistungen sind 2026 nicht Bestandteil der ambulanten Pauschalen
Im ambulanten Bereich rechnen wir weiterhin direkt mit der Krankenversicherung oder der Patientin/dem Patienten ab; im stationären Bereich erfolgt die Abrechnung wie bisher über das Spital. Für Sie ändert sich nichts am Prozess und Sie werden von den Kosten der Pathologie nicht betroffen sein. - Neue Auftragsformulare ab Januar 2026
Ab Januar 2026 setzen einige Pathologie-Institute von Sonic Suisse neue Auftragsformulare ein. Darauf wird neu abgefragt, ob eine ambulante Pauschale vorliegt; bei der Option «Ja» ist der entsprechende 6-stellige Pauschalencode einzutragen. Dieses Feld ermöglicht Ihnen die freiwillige Angabe, ob es sich um einen Fall der ambulanten Pauschale handelt. Die Deklaration ist nicht verpflichtend, kann jedoch dabei helfen, relevante Informationen für zukünftige Auswertungen besser nachvollziehbar zu machen. - Rechnungskopie
Bei Pathologiefällen müssen keine Rechnungskopien an die Einsenderinnen/Einsender versendet werden. Somit haben Sie keinen zusätzlichen administrativen Aufwand. - Verbrauchsmaterialien können neu verrechnet werden
Ab 2026 dürfen wir bestimmte Verbrauchsmaterialien (in TARDOC definiert, wie z. B. in IHC oder Molekularpathologie) gemäss Tarif abrechnen. Für Sie entstehen keine Kosten und kein Zusatzaufwand (die Abrechnung erfolgt automatisch über uns). - Moderate Kostenanpassungen in einzelnen Bereichen (z. B. PAP-Tests)
Unter TARDOC werden einzelne Leistungen unterschiedlich bewertet: Einige – insbesondere jene in der Zytologie – erfahren eine höhere Gewichtung, während andere tiefer eingestuft werden. Bei den PAP-Tests zeigt sich dies besonders deutlich: Die Bewertung eines negativen PAP-Tests steigt auf mehr als das Doppelte des bisherigen Niveaus an.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie frühzeitig darauf aufmerksam machen, damit Sie diese Information bereits kennen – auch wenn sich für Ihren Ablauf nichts ändert. Die Tarifsteigerungen ergeben sich aus realistischeren Zeitansätzen und einer präziseren Abbildung des diagnostischen Aufwands.
Kontakt
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne über unsere bekannten E-Mailadressen zur Verfügung:
- Pathologie Medica Enge: operations_pathologie@medica.ch
- Institut Arnaboldi: Institut.arnaboldi@hin.ch
- Aurigen: secretariat@aurigen.ch
- Dianapath: muriel.genevay@dianapath.ch
FAQ
- Muss ich angeben, ob es ein Pauschalfall ist?
Sie müssen nicht, aber es ist wünschenswert, damit eine bessere Datenerhebung möglich ist. - Was trage ich ein, wenn ich den Pauschalen-Code nicht kenne?
Wenn der Pauschalen-Code nicht bekannt oder unklar ist, können Sie diesen Teil einfach leer lassen. - Erhalte ich Rechnungskopien der Pathologie?
Nein. Anders als in anderen Fachbereichen werden bei Pathologiefällen keine Rechnungskopien an Einsenderinnen und Einsender versendet. Sie haben keinen zusätzlichen administrativen Aufwand. - Ändert sich am Einsendeprozess etwas?
Nein – ausser unseren neuen Auftragsformularen, welche auf allen Kanälen aufgeschaltet werden, und dem Feld «Ambulante Pauschale: Ja/Nein + Code» ändert sich nichts.