Gerne möchten wir Sie über eine wichtige Änderung informieren, die ab dem 01.01.2025 im Kanton Zürich in Kraft getreten ist und Auswirkungen auf die Abrechnung medizinischer Leistungen hat. Ab diesem Datum wird der Taxpunktwert für einen Teil der Krankenkassen (CSS, Helsana, Sanitas und KPT) im Kanton Zürich von bisher CHF 0.89 auf CHF 0.91 angehoben.

Es gelten somit neu ab dem 01.01.2025 zwei unterschiedliche Taxpunktwerte. Eine aktuelle Liste der Versicherer mit dem dazugehörigen Taxpunktwert finden Sie auf der Webseite der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich.

Um eine korrekte Rechnungserstellung gemäss den neuen Tarifen zu gewährleisten, benötigen wir bei jeder Probeneinsendung – mit Ausnahme von Selbstzahlern, die ihre Rechnung nicht an den Krankenversicherer weiterleiten, sowie Auslandszahlern – die Krankenkassendaten der Patientinnen und Patienten. Ohne diese Information können wir den neuen Taxpunktwert von CHF 0.91 für Patientinnen und Patienten, die bei der CSS, Helsana, Sanitas oder KPT grundversichert sind und deren Leistungen von der obligatorischen Krankenpflege-versicherung (OKP) übernommen werden, nicht korrekt abbilden.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.